Für jede von uns betreute Immobilie entwickeln wir, nach den Vorgaben unserer
Auftraggeber und dem Bedarf des Hauses, einen individuellen Serviceplan, um dem ganz eigenen Charakter und den speziellen Pflegebedürfnissen des Gebäudes gerecht zu werden. Unsere ausgebildeten
und verantwortungsvollen Fachkräfte werden alle anvertrauten Aufgaben zuverlässig ausführen, denn wir haben verstanden, dass die Pflege Ihrer Immobilie für unsere Kunden eine Frage des Vertrauens
ist.
Übersicht Objektbetreuung:
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Haus-, Treppen- und
Straßenreinigung
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Gartenpflege und
Landschaftspflege, Rasen mähen, Unkraut zupfen, Hecke schneiden, Blumen gießen
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Bedienung und
Überwachung der Sammelheizung
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Überwachung und
Bestätigung der Brennstoffanlieferungen
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Bedienung und
Überwachung der Warmwasserversorgung
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Bedienung und
Überwachung der Wasseraufbereitungsanlage
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Bedienung und
Überwachung des Fahrstuhls
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Kontrolle und
Aufrechterhaltung des Betriebs der Tiefgarage
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Bereitstellen der
Mülltonnen und Container zur regelmäßigen Müllabfuhr
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Beheben kleinerer
Schäden
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Instandhaltung von
Leuchtmitteln und Schließanlagen
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Dachrinnenreinigung
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Entrümpelung,
Aufräumarbeiten, Abfuhr von Sperrgut
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Säubern von
Wassereinläufen, Fußrosten und Bodenrinnen
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Lampen, Bilder und
Gardinen aufhängen oder abnehmen
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Programmieren und
Aufstellen von Telefonanlagen
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Computer aufstellen
und anschließen
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Wechsel von Filtern
in Lüftungsanlagen oder Abluftanlage
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Annahme von
Schadensanzeigen und Reparaturwünschen der Mieter und Weiterleitung an den Vermieter, sofern der Hausmeister den Schaden nicht selbst reparieren kann
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Öffnen und Schließen
von Türen und Fenstern in gemeinsam benutzten Gebäudeteilen, insbesondere das abendliche Schließen der Hauseingangstür
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Ein- und Ausschalten
der Außenbeleuchtung und der Beleuchtung der gemeinsam benutzten Gebäudeteile
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Winterdienst, also
Schneeräumen und Streuen
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Veranlassung oder
Durchführung von Schutzmaßnahmen bei Frostgefahr
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Überwachung der
Einhaltung der Hausordnung
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und vieles
mehr
Sind Ihre Mieter im
Mietvertrag bereits verpflichtet einzelne Arbeiten selbst zu übernehmen, dann achten Sie darauf, dass Sie diese Aufgaben nicht zusätzlich dem Hausmeister zuweisen.
Sie können Ihrem
Hausmeister auch die eine oder andere Verwaltungsaufgabe übertragen. Beachten Sie allerdings, dass Sie die Vergütung für den Hausmeister immer nur insoweit auf Ihre Mieter umlegen können, als er
typische Hausmeistertätigkeiten ausübt.
Soweit er Aufgaben
wahrnimmt, die zur Haus- und Wohnungsverwaltung zählen, ist die darauf entfallende Vergütung nicht umlagefähig. MwSt. können nicht ausgewiesen werden.
Verwaltungstätigkeiten
Zu den Verwaltungsaufgaben, die mitunter zusätzlich auf einen Hausmeister übertragen werden, zählen
die Aufgaben der nachfolgenden Übersicht.
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Entgegennahme von
Mietzahlungen (bei Barzahlung)
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Wohnungsbesichtigung mit
Mietinteressenten
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Wohnungsübergabe bei
Mietbeginn
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Schlüsselrücknahme und
–übergabe bei Mieterwechsel
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Wohnungsabnahme bei
Mietende
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Beauftragung
von Fachbetrieben mit der Ausführung von Reparaturarbeiten (bis zu einem bestimmten Betrag) und Überwachung der Ausführung
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Überwachung
und Kontrolle von Wartungsverträgen
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Durchführung
von Schönheitsreparaturen vor Neuvermietung
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Ausführung
von Besorgungen, Botendiensten
Optional können weitere
Gewerke aus unserem Handwerker-Pool angeboten werden, wie z.B.:
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Dachdecker
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Elektriker
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Tischler
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Maurer
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Maler
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Fliesen-,
Platten-, Mosaikverlegung
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Kälte - und
Klimatechnik
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Gebäudereinigung
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Altbausanierung
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Heizung und
Sanitär
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Garten - und
Landschaftsbau
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Baumfällung
inkl. Genehmigungsverfahren
Objektbetreuung Verwaltung